2. Offizielle Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 

Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit am Arbeitsplatz durch den Einsatz von Arbeitsmitteln, bei bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sind. E.G.I. hat die richtigen Messgeräte und Prüfer.

 

Tipp:
Bitte achten Sie auf die amtlich festgelegten Prüfungstermine, zur Vermeidung eines Straftatbestandes.

 

 

 

 

 

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